A1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Adspresso GmbH, Rablstraße 23, 4600 Wels, FN 683501 z, („Adspresso“) und ihren Kunden („Kunde“).
A1.2 Die AGB bestehen aus Teil A (Allgemeine Bestimmungen, gilt für alle Leistungen), Teil B (Fachkräftegewinnung / TalentBlend™) und Teil C (Digitalisierung, Produktion & Performance Marketing).
A1.3 Adspresso richtet ihre Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.
A1.4 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) das vom Kunden angenommene Angebot bzw. eine sonstige individuelle Vereinbarung, (2) Teil B bzw. Teil C dieser AGB, (3) Teil A dieser AGB, (4) die gesetzlichen Bestimmungen.
A1.5 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Adspresso ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
A1.6 Für jeden Vertrag gilt die bei Annahme des Angebots aktuelle Fassung dieser AGB. Bei laufenden, auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträgen (Teil C Punkt C3) kann Adspresso diese AGB ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist (z. B. wegen einer geänderten Rechtslage oder geänderter Bedingungen von Plattformen Dritter). Änderungen der Hauptleistungen und der Preise sind davon ausgenommen; für Preisanpassungen gilt ausschließlich Punkt C3.4. Adspresso teilt Änderungen dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mit und weist dabei auf das Widerspruchsrecht hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als vereinbart. Widerspricht er, gelten für den laufenden Vertrag die bisherigen AGB weiter. Bereits gebuchte Kontingente und eine vereinbarte Einstellungsgarantie werden durch Änderungen nicht zulasten des Kunden berührt.
A2.1 Angebote von Adspresso sind freibleibend.
A2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann durch Unterschrift, per E-Mail oder durch elektronische Bestätigung bzw. Signatur im Angebotstool erfolgen.
A2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Erklärungen nach diesen AGB (z. B. Kündigung, Storno, Widerspruch) bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
A3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot in Verbindung mit den Leistungsbeschreibungen in Teil B bzw. Teil C.
A3.2 Adspresso erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach dem aktuellen Stand der Branche. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg – etwa eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Leads, Reichweite oder Umsatz – ist nicht geschuldet, soweit er nicht ausdrücklich zugesagt wurde. Eine ausdrückliche Zusage in diesem Sinn ist die Einstellungsgarantie nach Teil B Punkt B6, sofern sie im Angebot vereinbart wurde.
A3.3 Adspresso ist berechtigt, sachkundige Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Adspresso bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
A3.4 Adspresso nutzt für ihre Leistungen Plattformen Dritter (insbesondere Meta, Google, LinkedIn, Reddit). Diese Anbieter können Anzeigen, Seiten oder Werbekonten nach eigenen Richtlinien – auch ohne Angabe von Gründen – ablehnen, einschränken oder sperren und ihre Funktionen jederzeit ändern. Adspresso hat darauf keinen Einfluss. Adspresso informiert den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich, legt im zumutbaren Rahmen Einspruch ein und schlägt Alternativen vor.
A4.1 Der Kunde stellt Adspresso rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung und benennt eine erreichbare, entscheidungsbefugte Ansprechperson.
A4.2 Der Kunde prüft ihm vorgelegte Entwürfe und Inhalte zeitnah, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, und erteilt die Freigabe oder teilt Änderungswünsche mit.
A4.3 Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm beigestellten Materialien (z. B. Logos, Fotos, Videos, Texte) die erforderlichen Rechte besitzt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er hält Adspresso diesbezüglich schad- und klaglos.
A4.4 Für den Inhalt von Stellenangeboten – insbesondere Tätigkeit, Anforderungen, Entgelt und Arbeitsbedingungen – ist der Kunde verantwortlich. Dazu gehört die Angabe des kollektivvertraglichen bzw. gesetzlichen Mindestentgelts und einer allfälligen Überzahlungsbereitschaft (§ 9 Abs 2 GlBG) sowie eine diskriminierungsfreie Formulierung. Adspresso weist den Kunden auf erkennbare Bedenken hin.
A4.5 Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender, nachweislicher Mehraufwand kann nach vorheriger Ankündigung zu den im Angebot genannten Stundensätzen verrechnet werden.
A5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
A5.2 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Adspresso (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle oder Sperren von Plattformen Dritter) verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung.
A5.3 Gerät Adspresso mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen hinsichtlich dieser Leistung vom Vertrag zurücktreten.
A6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Werbebudget: Das Werbebudget (Mediabudget) ist in keinem Preis von Adspresso enthalten und wird stets zusätzlich zum Agenturhonorar vom Kunden in der im Angebot vereinbarten Höhe getragen. Es fließt zur Gänze an die jeweiligen Werbeplattformen. Das gilt auch während einer kostenlosen Weiterbetreuung im Rahmen der Einstellungsgarantie (Teil B Punkt B6); die Einstellungsgarantie umfasst ausschließlich das Agenturhonorar. Diese Regelung gilt für alle Leistungen nach Teil B und Teil C.
A6.2 Im Regelfall bezahlt der Kunde das Werbebudget direkt über ein eigenes Werbekonto bei der jeweiligen Plattform. Der Kunde räumt Adspresso die erforderlichen Zugriffsrechte ein. Vertragspartner der Plattform ist der Kunde; es gelten deren Nutzungsbedingungen.
A6.3 Ist im Angebot vereinbart, dass Adspresso das Werbebudget über eigene Konten abwickelt, verrechnet Adspresso das Werbebudget ohne Aufschlag (keine sogenannte „Handling Fee“) weiter und setzt es erst nach dessen Zahlungseingang ein. Nicht verbrauchtes Werbebudget wird nach Ende der Zusammenarbeit gutgeschrieben oder erstattet.
A6.4 Adspresso steuert das Werbebudget nach bestem Wissen im vereinbarten Rahmen. Geringfügige, von der Plattform verursachte Abweichungen bleiben vorbehalten.
A6.5 Die im Angebot vereinbarten Preise gelten für die gesamte Dauer des jeweiligen Auftrags. Preisänderungen erfolgen durch ein neues Angebot, das der Kunde annimmt, bei laufender Betreuung auch nach Teil C Punkt C3.4.
A6.6 Rechnungen werden elektronisch per E-Mail übermittelt und sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen.
A6.7 Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die von Adspresso anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
A6.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen und Betreibungskosten unter Unternehmern (§§ 456, 458 UGB). Bleibt eine fällige Zahlung auch nach einer Mahnung mit einer Nachfrist von 7 Tagen offen, ist Adspresso berechtigt, laufende Leistungen – insbesondere Kampagnen – bis zum vollständigen Zahlungseingang zu pausieren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt; bereits laufende Leistungszeiträume verlängern sich durch eine solche Pausierung nicht.
A7.1 An allen Arbeitsergebnissen, die Adspresso individuell für den Kunden erstellt – insbesondere Fotos, Videos, Texte, Grafiken, Ad Creatives, Stelleninserate, Inhalte von Landingpages und Arbeitgeberprofilen – erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung des jeweiligen Auftrags ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Werknutzungsrecht (ausschließliches Nutzungsrecht) für eigene Zwecke (insbesondere Recruiting, Employer Branding und Marketing) in allen Medien. Dieses Recht besteht auch nach Ende der Zusammenarbeit unentgeltlich fort. Adspresso bleibt berechtigt, diese Arbeitsergebnisse im Rahmen der für den Kunden durchgeführten Kampagnen zu verwenden sowie als Referenz zu zeigen, z. B. auf der eigenen Website, auf Social Media und in Präsentationen; für Referenzen gilt Punkt A8.
A7.2 Ausgenommen sind Werkzeuge, Vorlagen, Software, Methoden und Know-how von Adspresso, insbesondere die TalentBlend™-Plattform, Funnel- und Kampagnenlogiken sowie allgemein verwendbare Vorlagen. An lizenziertem Fremdmaterial (z. B. Stock-Material, Schriften, KI-generierte Inhalte) erhält der Kunde Rechte nur im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen.
A7.3 Auf Wunsch übergibt Adspresso dem Kunden nach Vertragsende die für ihn erstellten Bild-, Video- und Textdateien in gängigen Formaten. Bei Landingpages, die auf der Infrastruktur von Adspresso betrieben werden, sind die Inhalte zu übergeben, nicht jedoch die zugrunde liegende Software oder Vorlagen.
A7.4 Werbekonten, die auf den Namen des Kunden angelegt sind, stehen ausschließlich dem Kunden zu. Adspresso gibt ihre Zugriffsrechte nach Vertragsende auf Wunsch des Kunden unverzüglich zurück.
A8.1 Adspresso darf den Namen und das Logo des Kunden, für ihn erstellte Arbeitsergebnisse (z. B. Ad Creatives, Videos) sowie anonymisierte Kennzahlen der Zusammenarbeit (z. B. Anzahl der Bewerbungen, Zeitraum bis zur Besetzung) als Referenz auf eigenen Kanälen nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
A8.2 Ausführlichere Fallstudien oder Zitate verwendet Adspresso nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.
A9.1 Für Werkleistungen (z. B. Landingpages, Webshops, produzierte Inhalte) hat der Kunde Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Erkennbarkeit, in Textform und nachvollziehbar beschrieben zu rügen.
A9.2 Adspresso behebt berechtigt gerügte Mängel zunächst innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung. Schlägt die Verbesserung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung bzw. – bei nicht bloß geringfügigen Mängeln – Auflösung des Vertrags zu.
A9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.
A10.1 Adspresso haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
A10.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung – ausgenommen bei krass grober Fahrlässigkeit und bei Personenschäden – der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt, bei laufenden Leistungen mit der Netto-Vergütung der letzten 12 Monate vor dem Schadensereignis. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist in diesem Fall ausgeschlossen.
A10.3 Adspresso haftet nicht für Entscheidungen oder Ausfälle von Plattformen Dritter (Punkt A3.4), für die Einstellungs- und Personalentscheidungen des Kunden sowie für die Richtigkeit von Angaben, die Bewerber selbst machen (Teil B Punkt B7.3).
A10.4 Schadenersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis, soweit nicht zwingend anders geregelt.
A11.1 Personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpersonen verarbeitet Adspresso als Verantwortliche zur Vertragserfüllung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter adspresso.at/datenschutz.
A11.2 Soweit Adspresso im Rahmen ihrer Leistungen personenbezogene Daten von Bewerbern, potenziellen Kandidaten oder Leads verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeiterin im Auftrag des Kunden. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird.
A12.1 Die Laufzeit richtet sich nach Teil B bzw. Teil C und dem Angebot.
A12.2 Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz Aufforderung in Textform und Setzung einer Frist von 14 Tagen weiterhin verletzt. Kündigungen aufgrund einer Insolvenz sind nur zulässig, soweit das Gesetz (insbesondere § 25a IO) sie erlaubt.
A13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
A13.2 Erfüllungsort ist Wels. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wels.
A13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
B1.1 Adspresso unterstützt den Kunden dabei, einen eigenen Bewerberkanal aufzubauen und offene Stellen zu besetzen. Dazu nutzt Adspresso das TalentBlend™-Verfahren: Ansprache von Fachkräften über Werbeanzeigen und Active Sourcing, ein Arbeitgeberprofil auf Karrierecafe.at, Vorqualifizierung der Bewerber und Übergabe übergabefähiger Bewerberprofile an den Kunden.
B1.2 Kein Vermittlungsvertrag: Adspresso wird nicht als Personalvermittlerin oder Personalberaterin tätig. Adspresso verrechnet keine Vermittlungsprovision und kein erfolgsabhängiges Honorar. Es besteht kein Kandidatenschutz: Der Kunde darf jeden übergebenen Kandidaten ohne zusätzliche Kosten einstellen, auch für andere Positionen oder zu einem späteren Zeitpunkt.
B1.3 Die Auswahl der Kandidaten, die Einstellungsentscheidung, die Vertragsverhandlungen und der Abschluss des Dienstvertrags obliegen allein dem Kunden. Adspresso wird weder Arbeitgeberin noch Überlasserin der Kandidaten.
B2.1 Ein Kontingent ist die Bewerbung einer Stelle an einem Standort für einen Kampagnenmonat. Jede weitere Stelle und jeder weitere Standort erfordert ein eigenes Kontingent.
B2.2 Ein Kontingent umfasst, sofern im Angebot nicht anders festgelegt:
a) Strategie und Candidate Persona;
b) Erstellung der Kampagnenmaterialien (Texte, Ad Creatives);
c) Landingpage und Bewerber-Funnel;
d) Arbeitgeberprofil mit Stellenseite auf Karrierecafe.at für die Dauer des Kontingents;
e) Einrichtung, Steuerung und laufende Optimierung der Kampagne sowie Active Sourcing;
f) Vorqualifizierung der Bewerber durch automatische Filterkriterien sowie ein telefonisches Vorgespräch;
g) laufende Übergabe übergabefähiger Bewerberprofile über die TalentBlend™-Plattform und per E-Mail.
B2.3 Die Produktion von Bild- und Videomaterial (Content Production) ist nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
B2.4 Das Onboarding zu Beginn der Zusammenarbeit ist kostenfrei und verbraucht kein Kontingent; der Kampagnenmonat des ersten Kontingents beginnt erst mit der Live-Schaltung (Punkt B3.1). Mit dem Onboarding wird das erste Kontingent jedoch verbindlich (Punkt B8.3).
B3.1 Ein Kampagnenmonat umfasst 4 Wochen ab Live-Schaltung der Kampagne.
B3.2 Verzögert sich die Live-Schaltung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen (z. B. ausstehende Freigaben, fehlende Zugänge), um mehr als 30 Tage nach dem Onboarding, beginnt der Kampagnenmonat dennoch mit Ablauf dieser 30 Tage.
B3.3 Mehrere für dieselbe Stelle gebuchte Kontingente schließen unmittelbar aneinander an, sofern nichts anderes vereinbart ist.
B3.4 Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine automatische Verlängerung. Die Zusammenarbeit endet mit Ablauf des letzten gebuchten Kontingents bzw. eines allfälligen Garantiezeitraums. Weitere Kontingente können jederzeit in Textform nachgebucht werden.
B3.5 Eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Bewerberprofilen ist nicht geschuldet.
B4.1 Für das Werbebudget gelten die Punkte A6.1 bis A6.4; seine Höhe wird im Angebot vereinbart.
B5.1 Der Kunde stellt vor dem Start insbesondere zur Verfügung: eine Beschreibung der Stelle, die zwingenden Anforderungen (Ausschlusskriterien), den Gehaltsrahmen einschließlich der Angaben nach § 9 Abs 2 GlBG, Standort und Arbeitszeit sowie Zugänge zu bestehenden Werbekonten und vorhandenem Bild- und Videomaterial.
B5.2 Gute Fachkräfte sind oft schnell wieder vom Markt. Adspresso empfiehlt daher dringend, zu übergebenen Profilen am selben oder am nächsten Werktag Rückmeldung zu geben und passende Kandidaten zeitnah einzuladen.
B5.3 Der Kunde informiert Adspresso, wenn er einen übergebenen Kandidaten einstellt, sowie darüber, ob das Dienstverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht.
B6.1 Vereinbarung: Die Einstellungsgarantie gilt nur, wenn sie im Angebot für eine konkrete Stelle ausdrücklich vereinbart wurde. Im Angebot werden die Stelle, der Standort und die Kontingente festgelegt, die die Garantie begründen („garantiebegründende Kontingente“).
B6.2 Inhalt: Kommt es bis zum Ende der garantiebegründenden Kontingente zu keiner erfolgreichen Einstellung, setzt Adspresso ihre Leistungen für diese Stelle ohne Agenturhonorar fort, bis eine erfolgreiche Einstellung erfolgt, längstens jedoch für 6 Kampagnenmonate („Garantiezeitraum“). Der Garantiezeitraum schließt unmittelbar an das letzte garantiebegründende Kontingent an. Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Garantie (Punkt A6.1).
B6.3 Erfolgreiche Einstellung: Eine erfolgreiche Einstellung liegt vor, wenn ein von Adspresso übergebener Kandidat vom Kunden für die garantierte Stelle eingestellt wurde und das Dienstverhältnis über das Ende der Probezeit hinaus besteht. Ist keine Probezeit vereinbart, gilt der Ablauf des ersten Monats des Dienstverhältnisses.
B6.4 Einstellung und Probezeit: Stellt der Kunde einen übergebenen Kandidaten für die garantierte Stelle ein, endet die Kampagne für diese Stelle mit Ablauf der garantiebegründenden Kontingente; ein Garantiezeitraum beginnt nicht bzw. eine bereits laufende kostenlose Weiterbetreuung wird eingestellt. Endet das Dienstverhältnis während der Probezeit, gilt die Einstellung als nicht erfolgt. Adspresso nimmt die Leistungen für die Stelle dann wieder auf, und zwar im Rahmen noch offener bezahlter Kontingente regulär und danach ohne Agenturhonorar für den noch nicht verbrauchten Garantiezeitraum.
B6.5 Erlöschen der Garantie: Die Einstellungsgarantie erlischt, wenn
a) der Kunde die Stelle auf andere Weise besetzt (z. B. durch Bewerbungen aus anderen Kanälen, Empfehlungen oder interne Besetzung) oder die Suche für diese Stelle einstellt;
b) der Kunde das Anforderungsprofil verschärft oder den Gehaltsrahmen senkt, ohne dass Adspresso dem in Textform zugestimmt hat; Adspresso wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern;
c) der Kunde die Kampagne für mehr als 14 Tage pausiert. Einer Pausierung gleichgestellt ist es, wenn der Kunde das vereinbarte Werbebudget unterschreitet oder Adspresso die erforderlichen Zugriffe auf Werbekonten entzieht;
d) der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist;
e) der Kunde Adspresso die Einstellung eines übergebenen Kandidaten entgegen Punkt B5.3 nicht innerhalb von 14 Tagen mitteilt.
B6.6 Ruhen der Garantie: Solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, ruht die Einstellungsgarantie. Der Garantiezeitraum läuft in dieser Zeit weiter.
B6.7 Abschließende Regelung: Die Einstellungsgarantie ist auf die kostenlose Fortsetzung der Leistungen nach diesem Punkt B6 gerichtet. Weitergehende Ansprüche wegen des Ausbleibens einer Einstellung – insbesondere auf Rückzahlung, Preisminderung oder Schadenersatz – bestehen nicht. Die Garantie ist nicht auf andere Stellen übertragbar und nicht in Geld ablösbar.
B7.1 Adspresso verarbeitet Bewerberdaten im Auftrag des Kunden gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Kunde ist für die bei ihm gespeicherten Bewerberdaten, insbesondere deren Aufbewahrung und Löschung, selbst verantwortlich.
B7.2 Das Arbeitgeberprofil auf Karrierecafe.at wird für die Dauer der gebuchten Kontingente und eines allfälligen Garantiezeitraums veröffentlicht. Nach dem Ende bleibt das Profil bestehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kann die Entfernung jederzeit in Textform verlangen.
B7.3 Im Vorgespräch prüft Adspresso die Angaben der Bewerber auf Plausibilität. Eine Überprüfung von Zeugnissen, Qualifikationen, Referenzen oder Arbeitsberechtigungen ist nicht geschuldet und obliegt dem Kunden.
B8.1 Jedes Kontingent wird im Voraus verrechnet: das erste Kontingent nach Annahme des Angebots, jedes weitere vor Beginn des jeweiligen Kampagnenmonats. Die Kampagne wird nach Zahlungseingang live geschaltet.
B8.2 Bis zum vereinbarten Onboarding-Termin kann der Kunde gebuchte Kontingente in Textform kostenfrei stornieren.
B8.3 Ab dem Onboarding kann das erste Kontingent nicht mehr storniert werden; es ist in Anspruch zu nehmen und vollständig zu bezahlen, auch wenn der Kampagnenmonat erst später beginnt (Punkt B3.1 und B3.2). Bei einem späteren Storno ist außerdem das jeweils laufende Kontingent vollständig zu bezahlen; noch nicht begonnene Kontingente entfallen kostenfrei, bereits dafür bezahlte Beträge werden erstattet. Mit dem Entfall garantiebegründender Kontingente entfällt auch die Einstellungsgarantie.
C1.1 Teil C gilt für die Erstellung von Websites, Landingpages und Webshops, für Leadgenerierung, für die laufende Betreuung von Werbekampagnen (Performance Marketing) sowie für die Produktion von Foto- und Videomaterial (Content Production). Die Regelungen zur Content Production (Punkt C4) gelten auch dann, wenn sie als Teil einer Recruiting-Leistung nach Teil B gebucht wird.
C2.1 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, werden 50 % des Projektpreises bei Auftragserteilung und 50 % bei Abnahme verrechnet.
C2.2 Im Projektpreis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach vorheriger Ankündigung nach Aufwand verrechnet.
C2.3 Der Kunde prüft das fertige Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung. Es gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel rügt oder es produktiv nutzt (z. B. durch Live-Schaltung).
C2.4 Betreibt Adspresso eine Seite auf eigener Infrastruktur (Hosting), bemüht sie sich um eine branchenübliche Verfügbarkeit. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
C3.1 Verträge über laufende Betreuung werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Seiten in Textform zum Ende jedes Kalendermonats gekündigt werden, sofern im Angebot keine feste Laufzeit (z. B. im Zusammenhang mit einem Rabatt) vereinbart ist.
C3.2 Die monatliche Betreuungspauschale wird monatlich im Voraus verrechnet. Pausiert der Kunde Kampagnen, bleibt die Pauschale bis zum Wirksamwerden einer Kündigung geschuldet.
C3.3 Für das Werbebudget gelten die Punkte A6.1 bis A6.4.
C3.4 Adspresso kann die monatliche Betreuungspauschale anpassen, wenn sich der Betreuungsaufwand oder die Kosten von Adspresso erhöhen (z. B. durch zusätzliche Kampagnen, Kanäle oder allgemeine Kostensteigerungen). Adspresso kündigt die Anpassung mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen; dies gilt auch bei Vereinbarung einer festen Laufzeit.
C4.1 Der Kunde kann einen vereinbarten Drehtermin bis 2 Werktage vorher kostenfrei verschieben oder absagen; Ansprüche von Adspresso entstehen in diesem Fall nicht. Bei späterer Absage oder Verschiebung durch den Kunden kann Adspresso eine Ausfallpauschale in Höhe von 20 % des Produktionspreises verrechnen.
C4.2 Der Kunde holt die Einwilligungen der abgebildeten Personen (insbesondere seiner Mitarbeitenden) zur Aufnahme und Veröffentlichung ein. Auf Wunsch stellt Adspresso dafür eine Mustervorlage zur Verfügung.
C4.3 Für die Nutzungsrechte am produzierten Material gilt Punkt A7.
Stand: 09.2026 · Adspresso GmbH